AUFNAHMEBEDINGUNGEN

Das Aufnahmerecht haben natürliche Personen, die selbständig oder in leitender Stellung den Beruf ausüben und in bürgerlichen Ehren und Rechten stehen. Gesuchsteller, die hauptsächlich Kopien herstellen oder verkaufen, fallen ausser Betracht. Jeder Bewerber muss von zwei Mitgliedern des VSAR empfohlen werden, die von seiner Ehrenhaftigkeit und Eignung als Mitglied überzeugt sind. Jede Bewerberin, jeder Bewerber muss auf die Qualifikation hin überprüft werden – in der Regel wird erwartet, dass Bewerber über eine mehrjährige und erfolgreiche Berufspraxis verfügen. Über die Aufnahme entscheidet die jährlich im ersten Quartal stattfindende Generalversammlung.

AUFNAHMEVERFAHREN

Interessenten wenden sich per Brief an die Verbandsadresse:

VSAR
c/o Régine Giroud AG Juwelen
In Gassen 6
8001 Zürich

oder an ein Vorstands-Mitglied. Nach Vorprüfung durch den Vorstand werden zwei Mitglieder des Verbandes beauftragt, die Bewerberin, den Bewerber zu besuchen um einerseits die berufliche Eignung abzuklären und anderseits mit Auskünften zur Verfügung zu stehen. Aufgrund des Berichts dieser zwei Mitglieder entscheidet die Generalversammlung über eine Aufnahme.

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